Berechtigte Personen der Weilerswister Tafel sind Bedürftige aus der Gemeinde Weilerswist, die im Sinne der Tafelgrundsätze nur über ein geringes Einkommen verfügen, unter anderem Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, z.B. Obdachlose, Arbeitslose, Alleinerziehende, aber auch Rentner/Innen, Aussiedler und ausländische Flüchtlinge. Wenn Ihr Einkommen oder Ihre Rente unter 1250,- Euro als Alleinstehende(r) oder 1550,- Euro als Alleinerziehender(r) mit einem Kind ist oder Sie nicht mit Ihrem Geld auskommen, dann kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gerne weiter.